GKV-IPReG tritt heute (29.10.20) in Kraft

Das IPReG, Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz ist am 23.10.2020 vom Bundespräsidenten, der Bundeskanzlerin und dem Bundesgesundheitsminister ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt Nr. 48 am 28.10.2020 verkündet worden.

Es tritt mit Ausnahme des Artikels 2 IPReG am 29.10.2020 in Kraft. Artikel 2 tritt am 31.10.2023 in Kraft. In Artikel 2 ist insbesondere geregelt, dass der Anspruch nach § 37 Absatz 2 SGB V [Anm.: Häusliche Krankenpflege] nicht für Versicherte mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege besteht, die Anspruch auf Leistungen nach § 37 c [Anm.: Anspruch auf außerklinische Intensivpflege] haben, soweit diese Leistungen tatsächlich erbracht werden.

Der Anspruch auf außerklinische Intensivpflege ist mit diesem IPReG neu eingeführt worden. Der bisherige Anspruch auf häusliche Krankenpflege fällt dann [soweit] weg.

Bundesgesetzblatt >

Danke, liebe Frau Cartolano von INTENSIVkinder zuhause e.V. für den Hinweis!

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