Kostenerstattung für therapeutische Wundbehandlung bis Dezember 2025 vorerst wieder gesichert
Der SHV – FORUM GEHIRN e.V. berichtete Ende letzten Jahres über die, durch das vorzeitige Ampel-Aus entstandene, unsichere Rechtslage hinsichtlich der Kostenübernahme für Medizinprodukte zur sonstigen Wundbehandlung. Im Dezember 2024 waren etwa 300 Produkte aus der Erstattungspflicht der GKV gefallen.
Gerade bei neurologischen Patienten mit hohem Pflegegrad kommt es immer wieder zu Problemen mit chronischen Wunden. Eine gute Wundversorgung verbessert den Gesundheitszustand und die Lebensqualität dieser Menschen entscheidend und kann manchmal sogar lebensrettend sein: beispielsweise durch Vermeidung einer Sepsis.
Trotzdem gab es ab Dezember 2024 spezielle therapeutische Wundauflagen mit Honig, Silberbeschichtung oder auch Hydrogele nicht mehr wie bislang auf Kassenrezept. Ärzte hatten Angst vor Regressansprüchen, auch wenn die Ersatzkassen zusammen mit der BIG direct, oder auch das Bundesland Bayern die Kostenerstattung vorerst bis zum 2. März 2025 weiter zugesichert hatten. Die teils widersprüchlichen Ankündigungen der Kassen sorgten jedoch für Chaos und Verunsicherung in der Gesundheitsbranche.
Es gab einfach keine einheitliche Regelung in der gesamten Kassenlandschaft, da die Primärkassen sich zurück hielten. Folglich waren viele gesetzlich Versicherte gezwungen diese bewährten Produkte privat zu bezahlen.
Aber jetzt kann vorsichtig vorübergehend Entwarnung signalisiert werden:
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) am 31.01.2025 beschlossen, dass die GKV wieder „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bis zum 01.12.2025 bezahlen muss. Einige behandelnde Ärzte sind anscheinend noch nicht ausreichend darüber informiert. Daher sollten die Patienten auch auf diesen neuen Sachverhalt hinweisen.
Zukünftig gilt weiterhin, dass die Hersteller durch kostenintensive, aufwändige Studien Nutzen und Wirksamkeit der Produkte genau belegen müssen, damit sie auch ab Dezember 2025 erstattungsfähig bleiben. Zudem sind verordnende Ärzte immer durch die gesetzlichen Krankenkassen angehalten das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Christiane Dubois SHV – FORUM GEHIRN e.V. Landesvertretung NRW