Pflegereform 2021 – Wichtige Eckpunkte und zwei wichtige Petitionen!
Welches sind die wichtigsten geplanten Änderungen?
In der stationären Pflege:
- Der pflegebedingte Eigenanteil, der für die Pflege in stationären Einrichtungen von den Betroffenen aufgebracht werden muss, wird gesenkt bzw. begrenzt.
- Die Länder sollen künftig einen monatlichen Zuschuss zu den Investitionskosten (geplant sind 100,00 Euro) für jeden vollstationären versorgten Pflegebedürftigen gewähren.
- Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden durch eine Internetplattform bei der Suche nach freien Plätzen in Pflegeeinrichtungen unterstützt.
Die geplanten Änderungen sollen die Unterbringung in einer stationären Einrichtung finanziell attraktiver machen. Auch beim IPReG soll durch die komplette Übernahme der (Behandlungs-)Pflegekosten durch die Krankenkasse bzw. des sog. pflegebedingten Eigenanteils für Intensivpflegepatienten die stationäre Versorgung favorisiert werden.
In der häuslichen (ambulanten) Pflege:
- Die Leistungsbeträge für ambulante Sachleistungen, das Pflegegeld sowie die Tagespflege sollen erhöht werden.
- Die Ansprüche aus der Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden zu einem Entlastungsbudget (jährl. 3300,00 Euro) zusammengefasst.
- Für die stundenweise Inanspruchnahme der Ersatzpflege sollen in Zukunft aber nur noch max. 40% des Jahresbetrages zur Verfügung stehen.
- Sofern ambulante Pflegesach- und/oder Geldleistungen in Anspruch genommen werden, sollen die Leistungen der Tagespflege auf 50% begrenzt werden.
Im Arbeitsentwurf zur Pflegereform werden die obigen Änderungen in der häuslichen Pflege folgendermaßen zusammengefasst:
Mit der Pflegereform werden Maßnahmen kombiniert, die die Effizienz der Versorgung erhöhen, Fehlentwicklungen zum Beispiel bei der Tagespflege und bei der stundenweisen Inanspruchnahme der Verhinderungspflege beseitigen sowie die Generationengerechtigkeit und die private Vorsorge stärken.
Sind das wirklich Fehlentwicklungen?
Gerade die Möglichkeit, Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch zu nehmen, ist für pflegende Angehörige besonders wichtig. Dadurch können kurzfristige Auszeiten von der Pflege und Betreuung im nicht immer planbaren Alltag realisiert werden. Für viele Familien und Angehörige ist die stundenweise Inanspruchnahme auch die einzige Möglichkeit, Verhinderungspflege geltend zu machen, da nicht genügend geeignete Ersatzpflegeangebote für längere Zeiträume zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie weitere Informationen und nochmals die Petition zur stundenweisen Verhinderungspflege:
Auch die Tagespflegeleistungen sind besonders für berufstätige pflegende Angehörige eine wichtige Möglichkeit, dass der Pflegebedürftige weiter in der gewohnten häuslichen Umgebung gepflegt und betreut werden kann.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Petition zur Tagespflege:
https://www.openpetition.de/petition/online/keine-kuerzung-der-pflegesachleistungen-tagespflege
Bitte unterzeichnen Sie die beiden Petitionen, wenn auch Sie die ungekürzte Gewährung beider Leistungen zur Aufrechterhaltung der häuslichen Pflege benötigen!
(Die erste Petition ist bis zum 31.05.2021 verlängert worden und die zweite Petition läuft bis zum 30.06.2021!)
Aktuelle Neuigkeiten zur Pflegereform 2021:
Gerade erreicht mich die Information, dass die Pflegereform 2021 nicht mehr wie geplant in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird!
Die erste Petition zur Einschränkung der Flexibilisierung der Verhinderungspflege mit über 50 000 Unterschriften hat Wirkung gezeigt. Der Initiatorin dieser Petition wurde mitgeteilt, dass nun bestimmte Teile aus der Pflegereform herausgelöst und voraussichtlich in das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht werden. Dies betrifft vor allem Aspekte der stationären Pflege. Die ursprünglich geplanten Änderungen beim Entlastungsbudget, bei der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege sowie der Tagespflege werden nach aktuellem Stand vorläufig nicht eingeführt! Es bleibt erst mal alles so wie bisher.
Diese Petition hat damit ihr Ziel erreicht. Der Aufschrei der Menschen, die von den Kürzungen betroffen gewesen wären, ist gehört worden. Jedenfalls vorläufig.
Beachte:
Die 2. Petition zur Tagespflege hat die erforderlichen 50 000 Unterschriften noch nicht erreicht! Bitte noch unterzeichnen!
Bleiben wir weiterhin wachsam und vernetzen uns, um alle Kräfte zu bündeln!
Roswitha Stille