Entlastungs- und Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro (ab 2025) monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Nicht verbrauchte Leistungsbeträge aus dem Jahr 2024 können noch bis Ende Juni 2025 genutzt werden!
Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen. Leistungsbeträge, die am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbraucht worden sind, können noch bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderhalbjahres übertragen werden.
Welche Angebote es gibt und wo man sie bekommt, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem Informationsblatt zusammengestellt. Das können Sie hier einsehen.
Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit.