Versorgungslücke bei Wundauflagen durch Koalitionsende
Das plötzliche Ende der Regierungskoalition hat verhindert, dass eine wichtige Übergangsregelung für die Wundversorgung im Parlament verabschiedet werden konnte. Dadurch ist die Versorgung mit bestimmten Wundauflagen in der ambulanten Pflege ab dem 02.12.2024 nicht mehr gesichert.
Derzeit gilt eine Übergangsfrist für Wundauflagen mit eigenständiger therapeutischer Wirkung noch bis zum 02.12.2024. Dazu gehören beispielsweise die meisten antimikrobiellen Wundauflagen (etwa mit Silber oder PHMB), sogenannte „nicht formstabile Zubereitungen“ wie Hydrogele sowie Honig und honighaltige Wundauflagen.
Eine Verlängerung dieser Frist um 18 Monate war ursprünglich im Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit für den 15. November 2025 vorgesehen. Nach dem Zerbrechen der Ampel-Koalition (SPD, GRÜNE, FDP) am 6. November ist diese Entscheidung jedoch ungewiss, da der verbleibenden Regierung die parlamentarische Mehrheit fehlt.
Ob es zu einer erneuten Verlängerung der Übergangsfrist kommen wird, ist derzeit offen. Der aktuelle Zustand wird daher als „vorläufig“ beschrieben. In der Versorgung von Wundinfektionen müssen nun verstärkt Alternativen wie Antiseptika in Kombination mit reinigenden Wundauflagen genutzt werden. Die Infektionsprävention gewinnt in diesem Zusammenhang an Bedeutung.
GKV-Versicherte, die betroffen sind, sollten möglichst noch vor dem 02.12.2024 eine Verordnung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt einholen.