Bundesrat gibt grünes Licht: Krankenhausreform bedroht neurologische Frühreha

Die Zustimmung des Bundesrates am 21. November 2024 zur Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die kontroversen Debatten über die Zukunft des Gesundheitssystems weiter angeheizt. Mit dem Beschluss ist die Reform einen Schritt weitergekommen, jedoch bleiben viele Fragen ungeklärt, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf spezialisierte Versorgungsbereiche wie die neurologische Frührehabilitation. Kritiker bemängeln, dass die Reform zwar Strukturprobleme beheben will, aber das Risiko birgt, bewährte und hochspezialisierte Versorgungsangebote zu gefährden.

Ein zentrales Problem ist die (un)gewollte Verlagerung der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) von spezialisierten Fachkliniken in allgemeine Akutkrankenhäuser. Diese Umstrukturierung könnte die Qualität der Versorgung erheblich beeinträchtigen. Spezialisierte Rehabilitationskliniken verfügen über jahrzehntelange Erfahrung und bieten eine umfassende therapeutische Ausstattung sowie hochqualifiziertes Personal, das auf die komplexen Bedürfnisse neurologischer Patienten abgestimmt ist. Die Verlagerung dieser Leistungen in Akutkrankenhäuser mit begrenzten Kapazitäten und ohne entsprechende Spezialisierung würde zu einer erheblichen Verschlechterung der Behandlungsqualität führen.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurorehabilitation (DGNR) hat bereits frühzeitig auf die Notwendigkeit hingewiesen, sinnvolle Qualitätskriterien für die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation zu etablieren. Trotz dieser Warnungen scheint die Reform die bewährten Strukturen der spezialisierten Rehabilitationskliniken zu gefährden. Die geplanten Umverteilungen könnten dazu führen, dass etablierte Fachkliniken aus der Versorgungskette ausgeschlossen werden, was sowohl für Patienten als auch für das Gesundheitssystem extrem nachteilig wäre.

In Nordrhein-Westfalen regt sich Widerstand gegen diese Pläne. Der Selbsthilfeverband SHV-FORUM GEHIRN e.V. hat eine Petition gestartet, die sich gegen den Abbau der neurologischen Frührehabilitation richtet. Die Petition betont die Bedeutung spezialisierter Rehabilitationskliniken für die Genesung von Patienten mit schweren neurologischen Erkrankungen und warnt vor den Risiken einer Verlagerung dieser Leistungen in allgemeine Krankenhäuser.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Krankenhausreform die spezifischen Anforderungen der neurologischen Frührehabilitation berücksichtigt und die bewährten Strukturen spezialisierter Fachkliniken erhält. Nur so kann eine hochwertige Versorgung der Patienten sichergestellt werden.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Unterstützung der Petition finden Sie auf der Website des SHV-FORUM GEHIRN e.V.: shv-nrw.de oder direkt über Change.org.