Appell an die Minister Dr. Lauterbach und Laumann: Sicherung der neurologischen Frührehabilitation

Die neurologischen Fachgesellschaften in Deutschland, darunter DGNR, DGN, DGNI, DSG und BNR, haben in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach ihre Position zum „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) bekräftigt. Sie sehen klare negative Auswirkungen der geplanten Gesetzesänderungen auf die neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation der Phase B (NNFR-B). Diese Form der Rehabilitation richtet sich an schwer betroffene neurologische Patienten, die oft beatmet und intensiv überwacht werden, und übernimmt eine zentrale Rolle bei der Entlastung von Intensivstationen.

Die Fachgesellschaften unterstützen das Ziel, einheitliche Qualitätskriterien festzulegen, kritisieren jedoch die geplante Kopplung der Leistungsgruppe „Neuro-Frühreha“ an die intensivmedizinischen Anforderungen und Fallzahlen, da dies viele spezialisierte Fachkliniken nicht erfüllen. Diese Regelung beruht auf den Anforderungen des Landesbettenplans NRW und stellt für viele Kliniken ein schwer zu erfüllendes Kriterium dar. Die Fachgesellschaften warnen vor einem Kollaps der Versorgung, wenn die geplanten Strukturvorgaben unverändert bleiben.

Um den drohenden Versorgungsengpass zu verhindern, formulieren die Fachgesellschaften folgende Maßnahmen:

  1. Kurzfristig: Die Leistungsgruppe „Intensivmedizin“ ist nicht als zwingendes Kriterium für die NNFR-B erforderlich.
  2. Mittelfristig: Die Berechnung der Fallzahlen in der Intensivmedizin berücksichtigt die längeren Verweildauern in spezialisierten NNFR-B-Einrichtungen.
  3. Langfristig: Die häufige Nutzung unbewerteter DRGs (diagnosebezogene Fallgruppen) in der NNFR-B ist bei der Berechnung von Vorhaltepauschalen berücksichtigt.

Die Fachgesellschaften stehen für Rücksprachen und weiterführende Erklärungen zur Verfügung, heißt es abschließend in dem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach.

Der SHV-Vorsitzende Karl-Eugen Siegel fasst die Befürchtungen der neurologischen Fachgesellschaften eindringlich zusammen:

„Als Bundesverband sehen wir die Entwicklung in NRW kritisch, denn wenn dieses NRW-System bundesweit eingeführt werden soll, so wird die existenziell so wichtige Frührehabilitation zum Großteil abgeschafft und die Chance für eine weiterführende Rehabilitation vielen Betroffenen schlichtweg verweigert. Denn sie werden dann die Eingangskriterien nicht erfüllen und landen als ‚Nicht-Therapierte‘ in überforderten Pflegeeinrichtungen, in Beatmungs-WGs oder bestenfalls in der häuslichen Intensivversorgung mit allen medizinisch-therapeutischen und existenzbedrohenden politischen Vorgaben (Stichwort: IPReG).“

Diese Aussage verdeutlicht die ernsthaften Konsequenzen, die durch die Einführung des Gesetzesentwurfs in seiner aktuellen Form drohen, und unterstreicht die Dringlichkeit einer Reform im Sinne der Patientensicherheit und Versorgungsgerechtigkeit für neurologisch schwerst Erkrankte.

Daher hat der SHV-FORUM GEHIRN e.V. mit seinem Landesverband in NRW vor 3 Tagen eine Petition auf den Weg gebracht, die Minister Laumann auffordert, seine Krankenhausplanung im Bereich der neurologischen Frührehabilitation zu korrigieren. „Wir sind da auf einem guten Weg“, so die Landesvertreterin für NRW Christiane Dubois. „Die Menschen verstehen es, welche lebensbedrohlichen Situationen hier entstehen können. Bereits auf der REHACARE konnten wir an unserem Stand Unterschriften für unsere Aktion: Rettet die Gehirne in NRW sammeln. Und nun freut es mich sehr, dass unsere Petition auf change.org so rasant fortgesetzt wird. Ich bleibe am Ball und ich hoffe, dass mich meine Mitbürgerinnen und Mitbürger aus NRW weiter mit ihrer Unterschrift unterstützen“.

Weitere Informationen und Link zur Petition auf www.shv-nrw.de

Direkt zur Petition auf change.org

 

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