RKI-Protokolle untergraben Corona-Impfpflicht: Bundesverfassungsgericht prüft erneut
Wie die Ärztezeitung berichtete, muss das Bundesverfassungsgericht erneut über die Corona-Impfpflicht entscheiden. „Wir sollten das wirklich nicht vergessen“, betont Siegel, „Nicht nur die Impfpflicht, sondern auch das erzwungene, unmenschliche Verhalten, wie etwa das Verbot von Besuchen bei schwerstkranken und in unseren Fällen, noch wahrnehmungsbeeinträchtigten Patienten, war nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch nicht zielführend. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Mal alle verfügbaren Beweismittel als Grundlage verwenden kann und zu einem Urteil kommt, das der Realität entspricht.“
Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer neuen Herausforderung: Es muss erneut über die Rechtmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Corona-Impfpflicht verhandeln. Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat die Klage einer Pflegehelferin zur Prüfung vorgelegt, was eine Neubewertung der bisherigen Rechtsprechung erforderlich macht.
Im April 2022 hatte das Bundesverfassungsgericht die Impfpflicht für bestimmte Einrichtungen noch als rechtmäßig bestätigt. Doch neue Entwicklungen werfen Fragen auf. Im Mittelpunkt steht ein jüngst veröffentlichtes Protokoll des COVID-19-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI). Der RKI-Präsident Lars Schaade wurde als Zeuge vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gehört und äußerte Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der behördlichen Entscheidungsfindung. Diese Zweifel könnten weitreichende Konsequenzen haben, da sich die Gerichte in vielen Corona-Entscheidungen auf die Empfehlungen des RKI stützten.
Das Verwaltungsgericht Osnabrück betonte, dass die Impfpflicht ursprünglich dazu gedacht war, vulnerable Personen vor einer Ansteckung durch ungeimpftes Personal zu schützen. Doch nur wenige Monate nach Inkrafttreten der Regelung im März 2022 kamen neue Erkenntnisse ans Licht: Die Impfung bietet keinen zuverlässigen Schutz vor der Übertragung des Virus, sondern mindert hauptsächlich das Risiko schwerer Krankheitsverläufe. Das RKI informierte das Gesundheitsministerium offenbar nicht über diese Entwicklung, weshalb die Impfpflicht „im Laufe des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen“ sei.
Die Pflegehelferin, die die Klage eingereicht hat, war in einem Krankenhaus im Landkreis Osnabrück tätig. Aufgrund ihres fehlenden Impf- oder Genesungsnachweises wurde ihr die Weiterarbeit untersagt. Dieser Fall könnte nun zu einer grundlegenden Überprüfung der Corona-Maßnahmen führen und hat das Potenzial, die einrichtungsbezogene Impfpflicht nachträglich zu Fall zu bringen. Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer wegweisenden Entscheidung.