IPReG beschlossen in Unkenntnis – Denn sie wissen nicht, was sie tun!

Wenn Jesus am Kreuz diese Worte sprach, zu seinen Peinigern, so gilt dasselbe denen, die das unsägliche Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) ohne Kenntnis der Sachlage mit beschlossen haben.

Allerdings kann man den damaligen Peinigern, so ist Jesus Ausspruch zu interpretieren, Unwissenheit unterstellen, was offensichtlich auch jenen, die im Parlament mit abgestimmt haben ebenso passiert ist. Denen, die dieses Gesetz jedoch eingebracht und formuliert haben unterstelle ich, dass sie genau wussten was sie taten.

In diesem Fall sind diese auch zur Rechenschaft zu ziehen und die Unwissenden im Parlament müssen nun endlich zugeben, dass dieses Gesetz unverzüglich abgeschafft werden muss, um noch schlimmeres zu verhindern.

Es geht hier nicht um die Insolvenzen der sich u.U. seit Jahren in besonderer Weise einsetzenden Pflegedienste, sondern um die vielen Versorgungsabbrüche, die das Leben der Betroffenen bedrohen und sie töten können.

Dies ist keine Euthanasie (wörtlich: „schöner Tod“), sondern eine Handlung, die von höchster Stelle angeordnet wird. In diesem Zusammenhang sollten wir uns an die deutsche Geschichte erinnern: Auch damals gingen solche Maßnahmen nicht vom Volk, sondern von den Regierenden aus.

Mir wurde bereits in der Grundschule beigebracht: „So etwas darf nie wieder passieren!“ – Und die Geschichte scheint sich trotz dieser Warnung zu wiederholen.

Ich vermute, dass auch dieser Aufruf bei den Verantwortlichen erneut keinen Widerhall findet, doch:

Das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) MUSS zurückgenommen werden, ansonsten wird es in unserer Geschichte als das schwärzeste Gesetz des 21. Jahrhunderts eingehen.

Und sie wollen nicht wissen was sie getan haben!

(Nach den Worten unseres Kanzlers: Ich will mich nicht daran erinnern!)

Allein die Analyse der Antworten der Bundesregierung (s. Quelle unten) auf die 41 Fragen zur aktuellen Situation der außerklinischen Intensivpflege offenbart erhebliche Defizite in der Bereitstellung konkreter und detaillierter Informationen.

Die Fragen der CDU/CSU (wir berichteten) wären die Grundlage für das bereits eingeführte Gesetz, dessen Umsetzung erhebliche Mängel bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen für die Betroffenen aufweist. Wir erinnern uns, dass dieses Gesetz von Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebracht wurde und mit einer Mehrheit mit der SPD beschlossen wurde.

Eine kritische Bewertung ergibt folgendes Bild:

Mangelnde Datentransparenz und fehlende Erkenntnisse:

Von den 41 Fragen wurden 22 mit der Antwort „Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor“ beantwortet. Dies deutet auf eine erhebliche Lücke in der Datenerhebung und -verarbeitung hin.

Obwohl in der Antwort immer wieder zu lesen ist:
„Die Bundesregierung hat den Umsetzungsprozess des GKV-IPReG eng begleitet und dabei kontinuierlich geprüft, ob ggf. gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht.“ Kommt jedoch zum Schluss, dass dies nicht notwendig war und ist.
Für ein Gesetz, das direkt die Gesundheit und das Leben von schwerkranken Menschen beeinflusst, ist dies inakzeptabel. Bei über 50% Unwissenheit der tatsächlichen Situation der Betroffenen ist davon auszugehen, dass diese Datenbasis vor über zwei Jahren noch schlechter war. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ – gilt dies auch für immunisierte Politiker? – Ich vermute nicht!

Ausweichende Antworten:

13 Fragen wurden ausweichend beantwortet, indem auf andere Antworten oder die allgemeine Vorbemerkungen verwiesen wurde. Diese indirekten Antworten verschleiern die tatsächlichen Probleme und verhindern eine klare Darstellung der realen Situation. Solche Verweise verdecken die wirkliche Dimension der Mängel und das Vertrauen in die Verantwortlichen geht dadurch gänzlich verloren.

Lebensbedrohliche Situationen und Versorgungsdefizite:

Die Tatsache, dass viele Fragen keine konkreten Antworten erhielten, zeigt, dass die Bundesregierung nicht ausreichend vorbereitet ist, um die gravierenden Versorgungsdefizite anzugehen. Diese Defizite führen zu lebensbedrohlichen Situationen für die Betroffenen, insbesondere wenn notwendige Pflegeleistungen nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erbracht werden können. Wir sind absolut für eine hochwertige und qualifizierte Versorgung, doch KEINE Versorgung ist lebensbedrohlich und führt über kurz oder lang zum Tod. Da hilft auch ein Veto des Gesundheitsministers nicht, es ist wohl nur eine Verlängerung der Todesängste von Betroffenen und deren Angehörigen.

Fehlende Evaluation und Überwachung:

Die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Evaluation und Überwachung der Gesetzesumsetzung wurde zwar angesprochen (s.o.), doch die vorliegenden Antworten zeigen, dass dies bisher mehr als unzureichend erfolgt ist, bzw. die prekäre Situation bisher ignoriert wurde. Sehenden Auges hält die Regierung an diesem Gesetz fest, doch sie wäre gut beraten, dieses zurück zu nehmen.

Verantwortungsverschiebung:

Die häufigen Verweise auf andere Stellen oder zukünftige Datenverfügbarkeiten ist eindeutig eine Verschiebung der Verantwortung. Dies ist besonders kritisch, wenn bereits bestehende Mängel und die daraus resultierenden Gefahren für Patienten nicht unmittelbar und entschlossen angegangen werden.

Fazit: Denn sie wissen sehr genau, was sie tun!

Die Antworten der Bundesregierung offenbaren erhebliche Mängel in der Einschätzung der realen Umsetzung des Gesetzes, das essenziell für das Überleben von schwerstkranken Menschen ist. Die unzureichende Beantwortung der Fragen und die Ausweichstrategien werfen ernsthafte Zweifel an der Fähigkeit der Verantwortlichen auf, die notwendigen Maßnahmen zur Sicherstellung einer (qualitativ hochwertigen und)* sicheren außerklinischen Intensivpflege umzusetzen. Die sich immer weiter zuspitzenden Versorgungsabbrüche und damit lebensbedrohliche Pflegesituationen erfordern umgehendes Handeln.

Denen, die sich heute diesem Handeln, der Rücknahme des IPReG verweigern, kann keine Unwissenheit mehr unterstellt werden, denn sie wissen sehr genau, was sie tun!

 

* Die scheinheiligen Qualitätsversprechen, bzw. Qualitätsverbesserungen sind in der heutigen Realität im wahrsten Sinne des Wortes Killerargumente.

Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU, Drucksache 20/11913

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