Organhandel wird legalisiert?

Am Mittwoch soll im Bundestag über Cross-over und DCD entschieden werden!

„Gibt es in der BRD noch Moral und Ethik?“ diese Frage stellt Karl-Eugen Siegel ganz unverhohlen in den Raum. „Die Regierung steuert uns fast unaufhaltsam auf einen Krieg hin, in dem Menschenleben nichts zählen. Wir verteidigen mit unseren Kindern die Ampel-Demokratie. Dieselbe Regierung nimmt trotz eindringlicher Warnungen das Leben von mehr als Schutzbefohlenen billigend in Kauf (IPReG) um vorgeschoben deren Lebensqualität zu verbessern (Tod als Lebensqualität ?), dann kommt vor allem von Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen der Gesetzentwurf einer Organenteignung, die natürlich aus lauter Nächstenliebe erfolgen soll. Und nun soll bereits am Mittwoch, ohne bundesweite vorherige Aufklärung der Bevölkerung ein Cross-over-Organhandel legalisiert werden. Frei nach Karl Lauterbach: „Freiheit für Cannabis, Freiheit für Nieren!“ und gleichzeitig kann auch noch über die Einführung des DCD (Herz-Kreislauf-Stillstandes)* beraten werden!“

Der Mensch im Mittelpunkt der Politik!

Weder als Souverän, noch als Bürger, sondern als verfügbare Masse nach Gutdünken des Gesetzgebers (der Ampelregierung).

„Da Ihre Frau im Rechtssinne als tot gilt, ist der Leichnam als Sache anzusehen, über den die nächsten Angehörigen verfügungsbefugt sind.“ So der Notar vor 30 Jahren über meine hirntote im 3. Monat schwangere Frau.

Es ist einfach unerträglich, wenn Unwissende und Unerfahrene sich erdreisten über Leben und Tod zu entscheiden und dann auch noch so tun, als würden sie dies aus Nächstenliebe tun.“ so Siegel. „Bevor ein solches Gesetz, das die Grundfeste unseres Menschseins betrifft überhaupt beraten werden darf, müssten alle Abgeordneten nachweisen, dass sie mindestens 3 Monate einen AKI-Patienten täglich betreut haben oder 3 Monate am Bett einer hirntoten Schwangeren gesessen sind, erst dann haben sie meiner Meinung nach das Recht über solche Gesetze abzustimmen.“

Die Bundesregierung plant, die Regelungen zur Lebendorganspende zu reformieren, um den EU-Standards näher zu kommen und die Organspende Zahlen zu erhöhen. Ein Gesetzentwurf, der voraussichtlich am Mittwoch im Kabinett beschlossen wird, sieht vor, die strengen Auflagen für Nierenspenden zu Lebzeiten zu lockern. Doch diese Reform stößt auf erhebliche Kritik und Bedenken.

Geplante Änderungen und Kritikpunkte:

  • Aufhebung des Subsidiaritätsprinzips: Künftig sollen Lebendspenden auch möglich sein, wenn postmortale Spenden verfügbar wären. Kritiker befürchten, dass dies den Druck auf potenzielle Spender erhöhen könnte und die ethischen Grundlagen der Freiwilligkeit gefährdet.
  • Erweiterung der Spendenkonstellationen: Anonyme und Cross-over-Spenden sollen erlaubt werden. Dies könnte jedoch die Gefahr des Missbrauchs und des Organhandels erhöhen, da die persönliche Verbindung zwischen Spender und Empfänger gelockert wird.
  • Nationaler Spender-Pool: Ein zentraler Pool soll kompatible Spender und Empfänger ermitteln. Kritiker warnen vor Bürokratisierung und der möglichen Intransparenz dieses Systems.

Politische Reaktionen:

  • Unterstützung: Einige Abgeordnete der Ampelkoalition, wie die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr, loben die Reform. Ihre Begeisterung steht jedoch im Kontrast zu den Bedenken vieler Experten hinsichtlich der möglichen negativen Auswirkungen auf Spender und das System insgesamt.
  • Kritik: Die Linken-Abgeordnete Kathrin Vogler warnt, dass der Entwurf unzureichenden Schutz für Spender bietet und vulnerable Personen gefährdet. Sie kritisiert, dass ablehnende Stellungnahmen der Organspende Kommission nicht zwingend zu einem Abbruch des Spendenprozesses führen müssen.

Langfristige Ziele und Bedenken:

  • Erhöhung der Organspende Zahlen: Während die Reform die Spenderzahlen erhöhen soll, bleibt fraglich, ob die neuen Regelungen nicht vielmehr die ethischen Grundsätze und die Sicherheit der Spender kompromittieren.
  • Verbesserung der Datenerhebung: Die geplante Verbesserung der Langzeitbeobachtung und Datenerhebung wird zwar als positiv gesehen, doch Kritiker fragen sich, ob dies ausreicht, um die langfristigen Risiken und Folgen der liberalisierten Spendenregelungen zu überwachen.

Die Reform beschränkt sich derzeit nur auf Nierenspenden, während innerhalb der Regierung weiterhin über eine Ausweitung auf andere Organe diskutiert wird. Die Debatte über die Einführung von Spenden nach Herz-Kreislauf-Stillstand (DCD-Spenden) wird von einigen als notwendig erachtet, doch auch hier gibt es erhebliche ethische und praktische Bedenken. Insgesamt hinterlässt die geplante Reform einen zwiespältigen Eindruck, da sie zwar positive Ansätze verfolgt, jedoch viele Fragen und Bedenken unbeantwortet lässt.

erzkreislaufstillstand: Bei DCD-Spenden wird die Organentnahme nach dem irreversiblen Herz-Kreislauf-Stillstand durchgeführt. Dies bedeutet, dass das Herz des Patienten endgültig aufgehört hat zu schlagen und für ihn keine Wiederbelebungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden.

Doch nicht gut durchblutete Organe können nicht transplantiert werden. – Fragen Sie doch Ihren Abgeordneten oder unseren Gesundheitsminister,
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