Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – Versorgungsabbruch abgewendet

Aufschnaufen, jedoch keine Entwarnung!
Versorgungsabbruch zum 1.7.2024 abgewendet. Gefahr durch forciertes Weaning nicht gebannt.

Im Rahmen der Umsetzung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (GKV-IPReG) sind die Landesverbände der Krankenkassen und die Leistungserbringer aufgefordert, bis zum 30. Juni 2024 neue Verträge für die Versorgung von Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege (AKI) zu schließen. Die bisherigen Verträge verlieren am 1. Juli 2024 ihre Gültigkeit. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) versicherten, Versorgungsabbrüche zu vermeiden.

Jedoch berichten Betroffene, dass ihnen grundlegende Informationen fehlen und sie widersprüchliche Aussagen von Pflegediensten und Krankenkassen erhalten. Diese Unsicherheiten führen zu Ängsten vor möglichen Versorgungsabbrüchen. Aufgrund schleppender Vertragsverhandlungen haben Selbsthilfeverbände am 29. Mai 2024 einen dringenden Appell an die Politik gerichtet, um auf die drohende Gefahr hinzuweisen und Nachbesserungen zu fordern.

Das BMG und der GKV-SV haben nun zugesichert, Versorgungsabbrüche zu verhindern, jedoch bleibt die Forderung nach gesetzlichen Nachbesserungen bestehen, um die kontinuierliche Versorgung von AKI-Patienten sicherzustellen. „Wir werden die Entwicklungen weiter kritisch begleiten“, so Siegel und rät: „Betroffene, die aktuell Versorgungsprobleme haben, melden sich bitte direkt bei mir, denn ich kann mir die immense Angst vor einem Behandlungsabbruch mehr als gut vorstellen!“

Siegel hält weiterhin an seiner Auffassung hinsichtlich des IPReG fest, dass dieses nun mehrfach in der praktischen Umsetzung gescheiterte Gesetz grundlegend überarbeitet – wenn nicht sogar abgeschafft – werden muss.

Denn es drohen den Betroffenen nicht nur lebensgefährliche Versorgungsabbrüche zum 1.7.2024, sondern auch danach bei langzeitbeatmeten Patienten zusätzlich mindestens ebenso lebensbedrohliche Kanülen-Entwöhnaktionen (forciertes Weaning).

Das Gesetz sollte eine qualitativ hochwertige Versorgung der Schwerstbetroffenen sicherstellen und Missbrauch durch Leistungserbringer ausschließen. Was das Gesetz jedoch neu gebracht hat, sind Missbrauchsmöglichkeiten in den Händen der Leistungsträger! Das rüttelt an den Werten des Grundgesetzes und sollte schleunigst korrigiert werden, bevor die ersten Opfer zu beklagen sind.

Kontakt: k.e.siegel@shv-forum-gehirn.de

 

Quellen zur Vorlage beim Pflegedienst/Krankenkasse (PDF)

Schreiben Minister Karl Lauterbach an die Leistungserbringer (Pflegedienste)
Schreiben Minister Karl Lauterbach an die Versicherten
Schreiben des GKV Baden-Württemberg an die Leistungserbringer

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