Versorgungssicherheit in Gefahr!
Krankenkassen verzögern Zulassung von Leistungserbringern in der Außerklinischen Intensivpflege
Verhandlungen über Rahmenverträge gefährden Versorgungssicherheit
Heidenheim an der Brenz, 17. Juni 2024 – Während sich in der Rechtsprechung zunehmend abzeichnet, dass die Gerichte eine umfängliche Leistungsverpflichtung der Krankenkassen fortschreiben und damit die Versorgungssicherheit für die Betroffenen wieder herstellen, schaffen die Krankenkassen nunmehr neue Unsicherheiten durch die Verzögerungen bei der Zulassung von Leistungserbringern im Bereich der Außerklinischen Intensivpflege.
Mit dem GKV-IPReG sollten neue Qualitätsanforderungen an Leistungserbringer gestellt werden, um eine hohe Versorgungsqualität für die Patienten zu gewährleisten. Tatsächlich zeichnet sich jedoch ab, dass die Krankenkassen sich für die Ausarbeitung dieser Versorgungsstandards viel Zeit nehmen. Offenbar zu viel nach Einschätzung des Bundesamtes für Soziale Sicherung, also der Versicherungsaufsicht, dessen Leiterin bereits im Mai die Krankenkassen dazu mahnte, die Verhandlungen mit den Leistungserbringern innerhalb der gesetzlichen Frist zum Abschluss zu führen. Andernfalls drohen erneute Versorgungsabbrüche, da die bisher versorgenden Leistungserbringer nicht weiter vergütet werden.
Wie aus Verhandlungskreisen zu erfahren ist, wollen einige Krankenkassenverbünde offenbar die Gelegenheit nutzen, die Stundensätze für die Leistungserbringer abzusenken. Der Mechanismus soll so eingesetzt werden, dass die Krankenkassen neben den neuen Rahmenverträgen, durch die die Qualität der Versorgung verbessert werden soll, auch gleichzeitig eine Stundensatzvergütung vereinbart werden soll. Den Leistungserbringern wird dann am 30. Juni 2024 ein Rahmenvertrag nebst Vergütungssatz angeboten.
Leistungserbringer, die diese „Angebote“ nicht annehmen, können dann ab dem 1. Juli 2024 ihre erbrachten Leistungen nicht mehr abrechnen. Damit droht diesen Leistungserbringern die Insolvenz. Dementsprechend werden die Versorgungen dieser Dienste notleidend und müssen eingestellt werden. Die Leidtragenden dieses taktischen Manövers werden erneut unsere Betroffenen sein, deren Versorgungen nicht fortgeführt werden.
„Diese Verzögerungen und die damit einhergehenden Unsicherheiten sind unzumutbar für die Betroffenen, die auf eine kontinuierliche Versorgung angewiesen sind“, warnt Karl-Eugen Siegel, Vorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. „Es kann nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen über das Wohl der Patienten gestellt werden.“
Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. rät Betroffenen bei drohendem Versorgungsabbruch, sich rechtzeitig eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ausstellen zu lassen und bei Ablehnung der Krankenkasse rechtlichen Beistand zu suchen. Sebastian Lemme, ausgewiesener IPReG-Experte und Beiratsvorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V. konkretisiert dies für alle Betroffenen: „Wir empfehlen unseren Betroffenen bei einem drohenden Versorgungsabbruch sich bei ihrem Hausarzt eine Verordnung über häusliche Krankenpflege, mit „qualifizierter Krankenbeobachtung“ als „Behandlungssicherungspflege“ ausstellen zu lassen. Diese Verordnung sollte unbedingt vor dem 30. Juni 2024 bei der Krankenkasse eingereicht werden. Im Falle einer Ablehnung der Leistung durch die Krankenkasse sollte am besten sofort ein versierter Anwalt aufgesucht werden, um einstweiligen Rechtsschutz beim zuständigen Gericht zu beantragen. Dabei sollte das Gutachten von Herrn Prof. Trenk-Hinterberger sowie die Gerichtsentscheidung des SG Halle als auch das Schreiben des Bundesamtes für Soziale Sicherung dem Antrag beigefügt werden. Auf diesem Weg hoffen wir, dass die Gerichte erneut schnellstmöglich für Rechts- und Versorgungssicherheit sorgen“.
Nach über 2,5 Jahren wird immer deutlicher, dass dieses Gesetz nicht zur Qualitätsverbesserung, sondern vielfach zum Abbruch der Versorgung und somit zu lebensbedrohlichen Lebensumständen der schwerstbetroffenen Bundesbürger führt, die nichts für sich selbst tun können. „Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. fordert daher die Aussetzung und Neuberatung des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG). Es ist unerlässlich, dass die Neugestaltung unter Einbeziehung der Selbsthilfeverbände erfolgt, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse und Anliegen der Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Nur durch eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern der Selbsthilfe kann eine patientenorientierte und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet werden,“ erklärt Karl-Eugen Siegel.
Kontaktinformationen
Karl-Eugen Siegel
Vorsitzender des SHV – FORUM GEHIRN e.V.
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