Behinderung auf Zeit? Die fragwürdige Gültigkeit des neuen EU-Behindertenausweises

Bild: KI generiert / Dalle

Am 24.04.2024 hat das EU-Parlament dem neuen EU-Behindertenausweis sowie dem Parkausweis zugestimmt. Der EU-Behindertenausweis zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für alle EU-Länder einzuführen. Bisher war die Anerkennung des Schwerbehindertenausweises uneinheitlich geregelt, was Reisen für Menschen mit Behinderung zu einer Herausforderung machte. Die Grüne Schattenberichterstatterin Katrin Langensiepen, selbst eine der wenigen Abgeordneten mit sichtbarer Behinderung, hat diesen Erfolg als Meilenstein für die Freizügigkeit von Menschen mit Behinderungen in der EU bezeichnet. Sie betont, dass der neue EU-Behindertenausweis das Leben von 80 Millionen Menschen in der EU sichtbar erleichtern wird.

Der Europäische Behindertenausweis wird kostenlos in physischer und, wenn verfügbar, in digitaler Form ausgestellt und erneuert. Hier beginnt jedoch die Problematik so Karl-Eugen Siegel vom SHV-FORUM GEHIRN e.V.: „Der Ausweis ist nur für maximal 3 Monate gültig. Diese kurze Gültigkeitsdauer stellt eine erneute bürokratische Barriere dar. Denn wie soll ein Blinder, ein Gehörloser oder ein Mensch mit einer anderen dauerhaften Behinderung in drei Monaten wieder genesen?“

Die Intention hinter dem EU-Behindertenausweis ist lobenswert, doch die kurze Gültigkeitsdauer konterkariert die angestrebte Erleichterung. Ein längerer Gültigkeitszeitraum wäre notwendig, um die tatsächliche Lebensrealität von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und ihnen den Alltag tatsächlich zu erleichtern. Es bleibt zu hoffen, dass das EU-Parlament diese Regelung überdenkt und eine für Menschen mit Behinderung praktikablere Lösung findet.

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