G-BA ändert die Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege am 20.07.2023 dahingehend geändert, dass die Vorschrift zur Erhebung des sogenannten Entwöhnungspotenzials zeitlich befristet gelockert wird. Diese Ausnahmeregelung gilt bis Ende 2024. Außerdem wird der Kreis der verordnenden und potenzialerhebenden Ärztinnen und Ärzte dauerhaft erweitert.
Anlass für beide Schritte waren Hinweise aus der Versorgung, dass es zu wenige berechtigte Ärztinnen und Ärzte geben und dadurch eine kontinuierliche Versorgung der Betroffenen gefährdet sein könnte.
Ausführliche Informationen können Sie der Pressemitteilung des G-BA entnehmen.
Weitere interessante Details finden Sie in den Praxisnachrichten der KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)