Weaning-Qualitätsvertrag zwischen AOK Plus und Klinikum Chemnitz

Wie die Ärzte Zeitung bereits am 24. März 2023 berichtete, hat der Qualitätsvertrag zwischen dem Klinikum Chemnitz und der AOK Plus zum Ziel, dass maschinell beatmete Patienten eine bessere Lebensqualität und mehr Selbstbestimmung erhalten. Hierzu wird geprüft, ob eine Entwöhnung von der Beatmung möglich ist. Der Vertrag sei die erste Vereinbarung in Deutschland mit einem sektorenübergreifenden Konzept und einem Modell zur erfolgsabhängigen Vergütung zwischen einer großen Krankenkasse und einem Maximalversorger.

Bild von Simon Orlob auf Pixabay

Das Weaningzentrum des Klinikums Chemnitz ist ein interdisziplinäres und interprofessionelles Team, das aus ärztlichen und pflegerischen Mitarbeitern, spezialisierten Atmungstherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Psychologen und Sozialarbeitern besteht. Das Team arbeitet eng zusammen, um die bestmögliche Versorgung für die Patienten zu gewährleisten.

Das Weaningzentrum ist spezialisiert auf Patienten, die bereits längere Zeit maschinell beatmet werden. Hierbei handelt es sich um komplexe Fälle, bei denen eine Entwöhnung von der Beatmung eine große Herausforderung darstellt. Das Ziel des Weaningzentrums ist es, die Patienten so schnell wie möglich von der Beatmung zu entwöhnen und ihnen somit eine bessere Lebensqualität und mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen.

Im Rahmen des Qualitätsvertrags werden die Patienten engmaschig betreut und kontinuierlich überwacht. Hierbei spielen insbesondere die Atmungstherapeuten eine wichtige Rolle. Sie überwachen die Beatmung und passen diese gegebenenfalls an die individuellen Bedürfnisse der Patienten an.

Die Vergütung im Rahmen des Qualitätsvertrags erfolgt erfolgsabhängig. Das bedeutet, dass die Vergütung an den Erfolg der Entwöhnung geknüpft ist. Das Klinikum Chemnitz und die AOK Plus haben somit ein gemeinsames Interesse daran, dass die Entwöhnung erfolgreich verläuft.

„Wir müssen nur noch herausfinden, wie die Aufnahmekriterien sind und wie man sich dort in Chemnitz anmelden kann“, so Karl-Eugen Siegel, der stellvertretende Vorsitzende des SHV – FORUM GEHIRN e.V. – „Auch, ob dieses Verfahren bei anderen Krankenkassen angedacht ist!“

Quelle: Ärzte Zeitung online, 24. März 2023
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