P. B., Krankenschwester, 30 Jahre Berufserfahrung
P. B., Krankenschwester, 30 Jahre Berufserfahrung, seit 11 Jahren in der 1:1-häuslichen Intensivpflege NRW als Springerin tätig.
Kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
Dieser Entwurf sieht vor, dass Beatmungspatienten nach einem KH-Aufenthalt besser betreut werden. Dazu sollen die Qualitätsstandards in entsprechenden WG´s erhöht werden. Ebenfalls sollen die Eigenanteile für Betroffene gesenkt werden.
Der Entwurf geht davon aus, dass die Potentiale zur Beatmungsentwöhnung derzeit nicht ausgeschöpft werden; nach einem KH-Aufenthalt beatmeter Patienten soll erst eine Entwöhnung (Weaning) stattfinden.
Damit sollen Fehlanreize und Missbrauchsmöglichkeiten bekämpft werden.
Argumente gegen das Gesetz
Es gibt keine bessere Versorgung als die 1:1- Versorgung im häuslichen Umfeld. Es werden durch diese intensive Betreuung/Pflege viele teure KH- Aufenthalte vermieden bzw. eingespart.
Betroffene/Angehörige mit einer Beitragssenkung locken zu wollen ist lächerlich. Wer gibt schon seine Freiheit bzw. sein Selbstbestimmungsrecht, das im Grundgesetz verankert ist, für ein paar Euro auf? Die Betroffenen befinden sich in einer Lebenssituation, in der sie stark abhängig von anderen Personen sind. Angehörige wissen um dieses, strukturieren ihr komplettes Leben um, um dem Betroffenen zu helfen, wenn möglich auch zur bestmöglichen Selbständigkeit. Warum geben die Angehörigen häufig ihre eigenen Interessen/Bedürfnisse auf? Bestimmt nicht, weil sie ihre betroffenen Familienmitglieder in einem Heim gut versorgt wissen, sondern weil sie wissen, dass die häusliche Versorgung besser ist. Dazu verzichten sie meist auf sämtliche Privatsphäre (ständige Anwesenheit einer Pflegekraft).
Beatmungsentwöhnung und damit weg von der 1:1- Versorgung: gerne! und jederzeit! Jedoch handelt es sich bei den Betroffenen um zumeist progrediente (fortschreitende) Erkrankungen, die kaum auf Heilung hoffen lassen.
Letztendlich kann die Qualität in Heimen niemals ohne Falschangaben gewährleistet sein.
Insgesamt stehen hinter dem Gesetz folgende Behauptungen:
Ärzte sind nicht kompetent genug;
spezialisierte 1:1-Pflegegesellschaften handeln kriminell;
die Betroffenen versuchen nicht alles, um wieder gesund zu werden;
Angehörige nutzen das Gesundheitssystem aus, indem sie eine Intensivbetreuung auf Kosten der Krankenkasse ins Haus holen.
Mein Fazit nach 30-jähriger Berufserfahrung als Krankenschwester:
„Ich habe viele Arbeitsbereiche kennengelernt, darunter auch ein gut geführtes Altenheim. Die letzten 11 Jahre arbeite ich in der 1:1-häuslichen Intensivpflege. Ich habe dort ca. 30-35 Patienten kennengelernt mit durchweg unheilbaren, größtenteils progredienten Erkrankungen. Ich kenne keinen Patienten, der freiwillig ins Heim gehen würde. Wirklich keinen! Sollte man diesen Menschen für ein paar Euro auch noch das letzte Fünkchen Lebensfreude/Lebensqualität nehmen?“