Außerklinische Intensivpflege – Gesetzgebung in drei Phasen
Unser Vorstandsmitglied Sebastian Lemme hat für die Zeitschrift CAREkonkret einen Artikel über das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) geschrieben, der die umfangreichen Neuregelungen der außerklinischen Intensivpflege erläutert.
Das Gesetzgebungsverfahren lässt sich in drei Phasen einteilen. Phase 1 war die „Empörungsphase“ über den verfassungswidrigen Gesetzentwurf, der die Intensivpflegepatienten zwangsweise in stationären Einrichtungen versorgen lassen wollte. Eine häusliche 1:1 Versorgung sollte nur noch in Ausnahmefällen möglich bleiben.
In der Phase 2 „Leistungskürzung“ wurde der neue Begriff medizinische Behandlungspflege eingeführt. Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege umfassen nur noch Leistungen, die im Leistungskatalog aufgeführt sind, der vom G-BA (Gemeinsamen Bundesausschuss) festgelegt wird.
Diese Leistungen dürfen zukünftig nur noch von Fachpflegekräften durchgeführt werden. Die Erstattung der Kosten für die Erbringung dieser Leistungen durch Pflegehelfer und Laienpfleger wird dann nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Angehörige dürfen diese Leistungen aber unentgeltlich in der eigenen Häuslichkeit durchführen.
In der dritten Phase „Leistungsverschiebungen“ werden die Leistungslücken deutlich, die durch die Leistungskürzungen der GKV entstehen werden. Diese Versorgungslücken müssen dadurch geschlossen werden, dass weitere Leistungsträger in die Versorgung der häuslich versorgten Intensivpatienten eingebunden werden sollen. Das sind meistens Sozialleistungsträger und damit werden der häuslich versorgte intensivpflegebedürftige Mensch und meist auch seine Familie zum „Sozialfall“, sofern überhaupt die Kosten von den Sozialämtern übernommen werden und nicht aus Kostengründen eine Unterbringung in einer stationären Einrichtung erfolgen muss.
Wir als SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. sind weiterhin darum bemüht, dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen bezüglich des Versorgungsortes Geltung zu verschaffen.
Hier können Sie den vollständigen Beitrag der Zeitschrift CAREkonkret als pdf-Datei herunterladen und lesen.
Roswitha Stille