Start der neuen Heilmittel-Richtlinie verschiebt sich auf 2021
Der zum 1. Oktober geplante Start der neuen Heilmittel-Richtlinie wird um ein Quartal verschoben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. Damit gelten die vereinfachten Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln erst ab Januar 2021. Dies und die folgenden Erläuterungen hat die KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung) auf ihrer Internetseite unter Aktuell / Praxisnachrichten mitgeteilt.
Vereinfachte Verordnung von Heilmitteln
Ob Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: Die Regelungen zur ärztlichen Verordnung von Heilmitteln sind über die Jahre immer komplexer geworden und kaum noch zu überblicken. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Vorgaben daher grundlegend überarbeitet und 2019 eine neue Heilmittel-Richtlinie (hier herunterladen) beschlossen. Die neuen Vorgaben, die wesentlich einfacher sind und nicht nur den verordnenden Ärzten, sondern auch den Heilmitteltherapeuten und Patienten zugutekommen, sollten ursprünglich zum 1. Oktober 2020 starten, dies erfolgt nun zum 1. Januar 2021.
Hinweis zu den Formularen 13, 14 und 18
Durch die neue Heilmittel-Richtlinie soll die ärztliche Verordnung von Krankengymnastik oder Logopädie vereinfacht werden. Außerdem brauchen Ärzte ab Januar nur noch ein Formular ausfüllen, während es bisher drei verschiedene gibt.
Mit der Verschiebung des Inkrafttretens der neuen Richtlinie behalten die bisherigen Verordnungsformulare 13, 14 und 18 bis zum Jahresende ihre Gültigkeit.
Ab 1. Januar 2021 müssen Praxen dann das neue Formular 13 (hier herunterladen) einsetzen, das für die Verordnung sämtlicher Heilmittel gilt: Physiotherapie, Podologische Therapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- sowie Schlucktherapie, Ergotherapie, Ernährungstherapie
Heilmittel-Verordnung: Das ändert sich für Praxen ab 1. Januar 2021
Klare und einfache Vorgaben lösen die komplizierte Regelfallsystematik und die aufwändige und trotzdem unsichere Bemessung der behandlungsfreien Intervalle ab. Außerdem wird der Heilmittelkatalog überschaubarer. Zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular für alle Heilmittel und nicht mehr drei verschiedene. Insgesamt sind die neuen Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln wesentlich besser zu überblicken. So sollen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte entlastet werden.
Die wichtigsten Neuerungen betreffen:
- die Systematik,
- den Heilmittelkatalog,
- die Verordnungsoptionen,
- das Formular.
Die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie sind in einer Übersicht (hier herunterladen) zusammengefasst. Allerdings treten die Änderungen nicht wie dort angegeben zum 1.10.2020, sondern wie oben erläutert erst zum 1.1.2021 in Kraft.
Roswitha Stille