Besteht eine Zustimmungspflicht des Bundesrates zum IPReG??

Der SelbstHilfeVerband – FORUM GEHIRN e.V. hat ein Rechtsgutachten zum GKV-IPReG erstellen lassen. Hierin sollte rechtlich geprüft werden, ob eine Zustimmungspflicht des Bundesrates zu diesem Gesetz besteht.

Die ausführliche Stellungnahme von zwei unabhängigen Rechtsexperten Dr. Oliver Tolmein und Prof. Dr. Peter Trenk-Hinterberger können Sie hier herunterladen.

Unser Vorstandsmitglied Sebastian Lemme geht von einer Zustimmungspflicht des Bundesrates aus.

Am 18.09.2020 findet die 993. Plenarsitzung des Bundesrates statt. Unter TOP 3 (Drucksache 469/20 hier herunterladen) wird das Gesetz zur Stärkung der intensivpflegerischen Versorgung und medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt. Ab 9.30 Uhr wird die Sitzung live auf der Startseite unter www.bundesrat.de übertragen.

Bleibt abzuwarten, was die Länderkammer dort beschließt.

Roswitha Stille
r.stille@shv-forum-gehirn.de