Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss zum GKV – IPReG

Am 17.06.2020 fand im Gesundheitsausschuss eine Anhörung zum IPReG statt. Die Öffentlichkeit durfte wegen der Corona Krise nicht teilnehmen und die Aufzeichnung der Sitzung wurde nachts „live“ ausgestrahlt. Wollte man bewusst die Betroffenen nicht informieren?

Die Videoaufzeichnung und die komplette Mitschrift (rechts unter weitere Informationen: Wortprotokoll zum Herunterladen) finden Sie hier >

Eine textliche Kurzzusammenfassung der Sitzung und auch die Videoaufzeichnung finden Sie hier >

In der textlichen Kurzzusammenfassung wird gleich am Anfang behauptet, dass die Behindertenfachverbände die geplante Neuregelung der Intensivpflege grundsätzlich positiv sehen. In einem späteren Absatz steht:

Zitat: „Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung äußerten sich besorgt. Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege bleibe für Menschen mit Intensivpflegebedarf nicht uneingeschränkt erhalten. Dem Wunsch nach Betreuung im eigenen Haushalt werde nur entsprochen, wenn die häusliche Versorgung tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden könne. Sei dies aufgrund des Pflegekräftemangels nicht der Fall, sei der Anspruch von Versicherten mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege faktisch wertlos.“ Zitat Ende

Ich habe mir die Aufzeichnung angesehen und nur einen Behindertenverband bzw. den Vorsitzenden eines Verbandes, Herrn Armin Nentwig, gehört, der sich positiv zum Gesetzentwurf geäußert hat. „Sein“ jahrelanger Kampf ist nun endlich mit diesem Gesetz erfolgreich beendet worden. „Im Koma nicht mehr zum Sozialfall“. Dies gilt aber nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch bei stationärer Unterbringung der Intensivpflegebedürftigen. Auch unser Verband setzt sich schon viele Jahre dafür ein, dass die bestehende Rechtslage (Übernahme der erforderlichen Behandlungspflegekosten durch die Krankenkassen) auch in vollstationären Einrichtungen umgesetzt wird. Wir fordern, dass der Grundsatz „Niemand darf aufgrund der Behandlung von Krankheit zum Sozialhilfeempfänger werden“ unbedingt erhalten bleibt, unabhängig davon, welchen Ort der Versorgung der Betroffene wählt.

Was geschieht aber zukünftig, wenn der Intensivpflegepatient zuhause versorgt werden möchte? Dies wird nach Inkrafttreten des Gesetzes nur eingeschränkt möglich sein, weil die im IPReG geplante Einschränkung der Leistungen der GKV lediglich auf die Erstattung der medizinischen Behandlungspflege (und nicht wie bisher der umfänglichen Leistungen der Behandlungspflege) einen massiven Leistungsabbau bedeutet.

Fast alle anderen Betroffenenverbände haben sich kritisch zur Gesetzesvorlage geäußert. Die Sachverständige Dr. Sigrid Arnade (Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)) hat sogar Menschenrechtsverletzungen kritisiert. Hier ihre wörtliche Stellungnahme, der ich zu 100% zustimmen kann:

Zitat: „In Teilen stellt das Gesetz in seiner jetzigen Form einen Frontalangriff auf die Würde von intensiv-pflegebedürftigen Menschen dar. Es verschlechtert die derzeitige Rechtslage zu Lasten dieser besonders vulnerablen Personen. Dazu nenne ich drei Beispiele.

Erste Menschenrechtsverletzung: Künftig soll der MDK und damit letztlich die Krankenkassen entscheiden, ob jemand zu Hause leben darf, der intensivpflegebedürftig ist oder ins Heim muss. Das widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Dort ist das Menschenrecht auf freie Wahl von Wohnort und Wohnform normiert worden. Das heißt, die notwenige Assistenzpflege-Hilfe muss der selbstgewählten Wohnform folgen und nicht umgekehrt.

Zweite Menschenrechtsverletzung: Gleichzeitig soll den zu Hause Lebenden drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes die finanzielle Grundlage entzogen werden. Herr Lemme hat das eben schon gesagt. Die Leute werden mit ein paar Tausend Euro pro Monat mehr belastet und werden ins Heim gezwungen, denn die Sozialhilfe wird das vermutlich nicht übernehmen. Diese massive Einschränkung ihres Selbstbestimmungsrechts ist eine Verletzung der Würde der Betroffenen. Das ist nicht vereinbar mit Grund- und Menschenrechten. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention muss diese zwar nicht sofort in Gänze umgesetzt werden, aber Verschlechterungen darf es auf keinen Fall geben.

Zur dritten Menschenrechtsverletzung: Selbstbestimmung und Deinstitutionalisierung sind tragende Konzepte der UN-Behindertenrechtskonvention. Auch das deutsche Recht kennt den Pflegegrundsatz „ambulant vor stationär“. Dem gegenüber findet sich in der Gesetzesbegründung der erstaunliche Satz: „Die stationäre Versorgung soll gestärkt werden.“ Dabei sind die Versorgungsmängel im stationären Bereich bekannt.

Mängel kommen vor allem im stationären Bereich vor. Betroffene berichten von massiven Einschränkungen ihrer Lebensqualität in stationären Einrichtungen. Es ist auch bekannt, dass die Überlebungszeit in Heimen nur wenige Monate beträgt. Damit komme ich zum Schluss. Warum das alles? Nur um Geld zu sparen? Sind wir wirklich schon wieder soweit, dass schwerkranke Menschen aus Kostengründen aussortiert und weggesperrt werden? Diesem Gesetzentwurf kann unserer Meinung nach kein Bundestagsabgeordneter guten Gewissens zustimmen. Es besteht kein Zeitdruck.

Deshalb, bitte verweigern Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung und beginnen Sie den Erarbeitungsprozess von vorne – diesmal unter wirksamer Beteiligung der Betroffenen, wie es vorgeschrieben ist!“ Zitat Ende

Wie bereits erwähnt, sieht das Gesetz vor, dass bei nicht sichergestellter ambulanter Pflege eine Verweisung in eine stationäre Einrichtung möglich sein soll. Wo sind die vielen freien Plätze in den Spezial-Einrichtungen, die die baulichen, gerätespezifischen Voraussetzungen zur Versorgung von Intensivpatienten und auch ausreichend qualifiziertes Personal haben? Auch in den stationären Einrichtungen muss eine 24 stündige Interventionsbereitschaft bei Intensivpatienten sichergestellt sein.

Wenn wir den Intensivpatienten ein würdevolles, ein langes Leben mit einer hohen Lebensqualität ermöglichen wollen, dann kostet das Geld. Sind diese Menschen das nicht wert?

Wir möchten, dass unsere Betroffenen ihre Wohnform frei wählen können, d.h. ob sie stationär oder ambulant versorgt werden möchten. In beiden Fällen müssen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt werden und die Krankenkassen müssen die krankheitsbedingten Kosten übernehmen.

Liebe Bundestagsabgeordnete, bitte denken Sie daran, dass auch Sie morgen bereits ein Intensivpflegepatient sein könnten. Wie und wo möchten Sie dann leben? Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren, diesem Gesetz in der jetzigen Form zuzustimmen? Oder haben Sie eine Patientenverfügung unterschrieben, die jegliche Intensivmaßnahmen verweigert? Nur so können Sie relativ sicher sein, dass Sie niemals intensivpflegebedürftig werden. Ich wünsche es keinem, jemals in diese Situation zu kommen!

Roswitha Stille

Bild von truthseeker08 auf Pixabay 

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