IPReG: Gesetzesentwurf plant intensivpflegebedürftige Menschen in Pflegeheime abzuschieben – auch gegen ihren Willen
BAG SELBSTHILFE fordert das Gesetzgebungsverfahren zum Intensivpflege und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) während der Covid-19 Pandemie auszusetzen sowie den verfassungs- und völkerrechtlich umstrittenen Entwurf grundlegend zu überarbeiten
Das in der aktuellen Form geplante IPReG-Gesetz beschneidet nicht nur massiv das Selbstbestimmungs- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, es versetzt die Betroffenen und ihre Familien, die sich für das Leben zu Hause entschieden haben, in existentielle Ängste.
„Gerade die Vorgänge während der Covid-19-Pandemie zeigen, dass der Aufenthalt in Pflegeheimen für Menschen mit Vorerkrankungen mit einer extrem hohen Gefährdung für Leib und Leben einhergeht. Wer Intensivpflege benötigt, gehört zur Risikogruppe und ist besonders schutzbedürftig. Die Erfahrung zeigt, dass dieser Schutz in Pflegeheimen nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Anders ist die hohe Sterberate während der Hochzeit der Pandemie nicht zu erklären“, macht Dr. Martin Danner, Bundegeschäftsführer der BAG SELBSTHILFE deutlich.
Der aktuelle Gesetzesentwurft sieht vor, dass letztlich die Krankenkassen – nach Einschätzung des Medinischen Dienstes – in einer jährlichen Überprüfung entscheiden, ob die Versorgung in der Häuslichkeit sichergestellt ist.
„Es wird den Betroffenen zugemutet, wiederkehrend über ihre Lebensform und Lebensperspektive verhandeln zu müssen- immer mit dem Risiko, dass sie nach Einschätzung des Medinischen Dienstes in ein Pflegeheim umziehen müssen. Das ist unzumutbar“, kritisiert Dr. Martin Danner.
Weil der Gesetzesentwurf sowohl die Rechte der Betroffenen aus Art.19 der UN-Behindertenrechtskonvention, seinen Wohnort frei wählen zu können, wie auch der Schutz von Ehe und Familie (Art. 6) und die nach Art. 2 und 1 verfassungsrechtlich garantierte Wahlfreiheit verletzt, fordert die BAG SELBSTHILFE die Bundesregierung auf, das Gesetzgebungsverfahren während der Pandemie auszusetzen und die Zeit dazu zu nutzen, wissenschaftliche Daten zu den Folgen einer solchen Umstellung für die Betroffenen in Auftrag zu geben. Denn die Risiken für chronisch kranke Menschen sind nicht nur auf die Infektion mit dem neuen Coronavirus beschränkt.
Lesen Sie die vollständige Stellungnahme der BAG SELBSTHILFE zum IPReG hier
Quelle: BAG Selbsthilfe
Internet: https://www.bag-selbsthilfe.de