DVfR-Stellungnahme zur medizintechnischen Versorgung von schwerstbehinderten Menschen während der Corona-Epidemie

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) fordert die Sicherstellung der medizintechnischen Versorgung von Menschen mit schwersten Behinderungen im ambulanten Bereich sowie in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe während der Corona-Epidemie.

Nicht nur Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken, sondern zunehmend auch der ambulante Versorgungssektor mit schwerstbehinderten Betroffenen sowie Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe sind während der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) von Lieferengpässen im Bereich der Medizintechnik und der Pflegehilfsmittel einschließlich Schutzkleidung betroffen.

Menschen mit schwersten Behinderungen leben meist in einem speziell für sie organisierten häuslichen und meist pflegeintensiven Umfeld. Die Versorgung ist geprägt durch multiprofessionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten, Angehörigen, Pflegediensten und Akteuren verschiedenster Leistungserbringer des Gesundheitshandwerks bzw. Sanitätsfachhandels.

Entfällt die Sicherstellung der ambulanten Versorgung dieser Betroffenen zu Hause, in der Behindertenhilfe und in den Pflegeeinrichtungen mit medizinisch-technischen Geräten und Pflegehilfsmitteln einschließlich der Schutzkleidung, müssen diese schwerstbehinderten Menschen im Zweifelsfall in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Dabei sind die Betroffenen häufig durch zahlreichen Begleiterkrankungen, wie z. B. Infektionen mit MRSA, belastet.

Das spricht zusätzlich gegen eine stationäre Aufnahme in ein – gegenwärtig oft bereits stark überlastetes – Krankenhaus oder in eine Rehabilitationsklinik. Es muss daher alles getan werden, damit die ambulante Versorgung von Menschen mit schwersten Behinderungen sowie die Versorgung in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe mit Hilfsmitteln zur Pflege und Behandlung sowie Medizintechnik weiterhin gewährleistet ist.

Die DVfR fordert daher folgende Maßnahmen:

  • Einbindung aller Berufsverbände des Gesundheitswesens – neben den kassenärztlichen und klinischen Interessenverbänden – in die Verteilung von Produkten zur Schutzausrüstung und Pflege,
  • Sicherung der Möglichkeit einer Versorgung schwerstbehinderter Personengruppen mit Hilfs- und Pflegemitteln im außerklinischen Umfeld, insbesondere auch in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe,
  • Bildung von Reserven zukünftig ambulant stark benötigter Medizinprodukte, wie z. B. Sauerstoffkonzentratoren, Absaug- und Inhalationsgeräten zur Atemwegstherapie in Folge erlittener Lungenschäden durch SARS-CoV-2-Infektion,
  • Lockerung von Restriktionen für Medizinprodukte durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im Zusammenhang mit der Behandlung und Rehabilitation von SARS-CoV-2-Patientinnen und -Patienten zur Aufrechterhaltung der stationären und ambulanten Versorgung.

 

Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR)
Internet: https://www.dvfr.de/

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