Treffen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung in Berlin
„Gemeinsam dicke Bretter bohren“ Treffen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, in Berlin
Auf Initiative unserer Bundesvorsitzenden, Roswitha Stille, wurde der auf dem Hirntag begonnene Dialog zwischen unserem Verband und dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann, fortgesetzt. Roswitha Stille hatte Laumann im August angeschrieben und mit ihm die Erkenntnisse aus dem Symposium geteilt. Dabei hatte Stille darum gebeten, den begonnenen Dialog in einem weiteren Gespräch fortzuführen und zu vertiefen. Staatssekretär Laumann war dazu sofort bereit. Am 29. November besuchte unsere Delegation Staatssekretär Laumann an seinem Amtssitz. Unsere Bundesvorsitzende wurde dabei von unserem Ehrenvorsitzenden, Lothar Ludwig, vertreten. Ludwig wurde begleitet und unterstützt von der Mitgliederbeauftragten unseres Verbandes, Angela Hoffmann, sowie von Sebastian Lemme, als sachkundiges Mitglied.
Angela Hoffmann schilderte sehr eindringlich und bewegend ihre persönlichen Erfahrungen bei der Versorgung ihres Mannes. Mit Blick auf die Betrugsfälle der jüngeren Vergangenheit sieht Laumann vor allen Dingen in den ambulanten Versorgungen Handlungsbedarf.
Sehr schnell fanden beide Seiten in dem fast zweistündigen Gespräch einen gemeinsamen Nenner: „Die „Geschäftemacherei“ mit unseren Betroffenen muss aufhören. Die für die Versorgung bereitgestellten Mittel müssen endlich für qualitativ hochwertige und bezahlbare Behandlungs- und Versorgungsangebote unserer Betroffenen eingesetzt werden.“ Die zentrale Frage: „Wie schaffen wir das?“
Lothar Ludwig übergab Staatssekretär Laumann dazu ein Positionspapier unseres Verbandes. Kernaussage des Selbsthilfeverbandes – FORUM-GEHIRN e.V.: „Qualitative Verbesserungen in der Versorgung können nur durch Wettbewerb zwischen spezialisierten stationären Angeboten und ambulanten Angeboten entstehen.“
Aktuell sind spezialisierte, stationäre Versorgungen für Menschen mit erworbenen Hirnschäden mit hohen Eigenleistungsanteilen belastet. Die Folge: über 90 % der Bewohner beispielsweise in Einrichtungen der Phase F sind von Sozialhilfe abhängig. Wenn die Betroffenen das Abrutschen in die Sozialhilfe vermeiden wollen, müssen sie ein ambulantes Angebot wählen, weil die Eigenleistungen in diesen Angeboten deutlich geringer sind. Eine qualitätsbezogene Wahlmöglichkeit für die Betroffenen besteht erst, wenn die Eigenleistungsanteile der stationären Versorgungen sich auf dem gleichen Niveau der ambulanten Versorgungen bewegen. Durch diesen Wettbewerb würde der erforderliche Druck auf die ambulanten Angebote zu einer qualitativen Weiterentwicklung aufgebaut.
Im Ergebnis wünscht sich die Selbsthilfe, dass die Betroffenen in unterschiedlichsten Versorgungsformen Angebote wählen können, die sich an dem pflegerisch-therapeutischen Behandlungskonzept der „BAR-Empfehlungen zur stationären Langzeitpflege und Behandlung von Menschen mit schweren und schwersten Schädigungen des Nervensystems in Phase F“ orientieren. Dabei sollen die Betroffenen und deren Familien von der Sorge befreit sein, durch die Behandlung in die Sozialhilfe zu fallen.
Staatssekretär Laumann sagte seine Unterstützung für diesen Weg zu und den gemeinsamen Austausch im Frühjahr 2017 fortzuführen. Allerdings merkte er an: „Es ist ein ganz dickes Brett zu bohren!“
Unsere Positionen im Einzelnen:
- Eröffnung von Wahlmöglichkeiten für die Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen (MeH) auf der Grundlage eines Qualitätsvergleichs
- Qualitative Verbesserung der Versorgungen durch Wettbewerb
- Anwendung wirksamer Behandlungs- und Versorgungskonzepte
- Transparente Behandlungsprozesse
- Schnelle Klärung der Ansprüche unserer Betroffenen durch einen Ombudsmann beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung
- Fokussierung der Gesetzgebung auf die Interessen unserer Betroffenen
Sebastian Lemme
Mitglied des Verbandes