Recht der Dienste und Einrichtungen bekommt eigenes Forum bei reha-recht.de
Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de bietet mit dem neuen „Forum E: Recht der Dienste und Einrichtungen“ ab September 2014 erstmals eine Plattform für Streitfragen zu den unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen Erbringern, Empfängern und Kostenträgern von Reha-Leistungen. Solche Themen werden häufig nicht vor Gericht ausgetragen, gleichwohl besteht ein hoher Klärungsbedarf. Die entsprechenden Fachbeiträge des neuen Forums können kostenlos abgerufen und kommentiert werden.
Das Diskussionsforum unter www.reha-recht.de ist seit 2010 stetig gewachsen und versorgt Betriebe, Verbände, Institutionen, Ärzte, Akteure der Rehabilitation, Beratungsdienste, Anwälte, Gerichte und Hochschulen mit nützlichen Informationen rund um Themen zum Rehabilitations- und Teilhaberecht.
Bislang wurde das breite inhaltliche Spektrum über vier Einzelforen (A bis D) abgedeckt, die sich den Schwerpunktbereichen „Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe“, „Schwerbehinderten- und Arbeitsrecht inklusive des betrieblichen Eingliederungsmanagements“, „Zugang zu Leistungen inklusive sozialmedizinischer Begutachtung und Assessment“ sowie „Entwicklungen und Reformvorschläge“ widmen. Im September 2014 kommt nun ein neues Forum mit dem Titel „Forum E: Recht der Dienste und Einrichtungen“ hinzu. Hintergrund ist ein zunehmender Klärungsbedarf bei Problemen im Kontext der unterschiedlichen Rechtsbeziehungen:
Zwar hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Rehabilitationsträger gemeinsam für ein in Qualität und Menge ausreichendes Angebot an Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen sorgen müssen. Anspruchsberechtigte sollen schließlich Leistungen nach individuellem Bedarf erhalten. In der konkreten Organisation dieser Versorgung sind unter anderem Fragen des Qualitätsmanagements, des Vertrags- und Vergaberechts, der Vergütung und nicht zuletzt die Interessen der betroffenen Patienten zu beachten. Entsprechend enthält das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) verschiedene Vorschriften und Regeln zur Koordinierung der Leistungserbringung. Gleichwohl ergeben sich in der Praxis regelmäßig Streitfragen, die nicht immer gerichtlich geklärt werden.
Genau für solche Fälle hat nun die DVfR gemeinsam mit ihren Partnern und Experten des Sozialrechts ein eigenes Forum eingerichtet.
Folgende Themen sollen dort unter anderem verstärkt aufgegriffen werden:
• Schiedsstellenverfahren bei Vertragsverhandlungen
• Abrechnung von Leistungen
• Auswirkungen von Qualitätsanforderungen
• Fragen des Verbraucherschutzes
• Fragen der Bedarfsplanung
• Heim- und Einrichtungsrecht (z. B. Heimbegriff und Folgen, Aufsichtsrecht)
In den ersten Beiträgen im Forum E wird es um die Zulässigkeit von Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen, um die Abgrenzung zwischen den Pflichten von gesetzlichen Betreuern und denjenigen der Erbringer von Leistungen zur Teilhabe, um Mängel bei der Regelung des Rechtsverhältnisses von Teilnehmenden zu Einrichtungen und Diensten nach §§ 35, 38a SGB IX und um Praxiserfahrungen mit dem Werkstattbudget gehen.
Passend zur Einführung des neuen Forums greift auch das Angebot „Fragen – Meinungen – Antworten zum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ (unter http://fma.reha-recht.de) ein Thema aus dem Bereich „Recht der Dienste und Einrichtungen“ auf. Vom 18. September bis zum 2. Oktober 2014 wird es dort eine moderierte öffentliche Online-Diskussion über „Praktische und rechtliche Fragen des Wunsch- und Wahlrechts“ geben, an der sich Interessierte mit eigenen Fragen und Beiträgen beteiligen können.
Über aktuelle Fachbeiträge sowie weitere Hintergründe und Termine informiert der Newsletter des Reha-Recht-Portals, der unter www.reha-recht.de/newsletter kostenlos abonniert werden kann.
Über die DVfR
Die DVfR ist die einzige Vereinigung in Deutschland, in der Vertreterinnen und Vertreter aller Akteure im Bereich Rehabilitation und Teilhabe gleichberechtigt zusammenwirken: Selbsthilfe- und Sozialverbände, Sozialleistungsträger, Rehabilitationseinrichtungen und -dienste, Reha-Experten sowie Berufs- und Fachverbände. Die Mitglieder der DVfR und ihre Partner in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft engagieren sich gemeinsam in einem interdisziplinären und sektorenübergreifenden, konsensorientierten Diskurs zur Weiterentwicklung von Rehabilitation, Teilhabe und Selbstbestimmung.Über www.reha-recht.de
Die besondere Konstruktion des SGB IX als übergeordnetes Gesetz für die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen führt noch immer zu Problemen bei der Rechtsanwendung. Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht dient mit seinem interaktiven Angebot „Fragen – Meinungen – Antworten“ als Plattform für die Verbreitung nicht hinreichend bekannter Rechtsnormen, der aktuellen Rechtsprechung und ihrer Auslegung sowie der Diskussion von Rechtsfragen in der juristischen Fachöffentlichkeit und bei den Akteuren in Betrieben und Institutionen. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitationsrechts zu unterstützen.
Quelle: Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR)
Internet: www.dvfr.de – www.reha-recht.de – http://fma.reha-recht.de