SHG diskutiert mit der AOK über den Anspruch von Leistungen

G. Schröder bei seinen Ausführungen

G. Schröder bei seinen Ausführungen

Die SHG Sachsen-Anhalt hatte sich vorgenommen, bei einigen Fragen Licht in das Dunkel zu bringen. Aus diesem Grunde wurde Herr Gerrit Schröder, FB Selbsthilfe und Prävention der AOK Sachsen-Anhalt als Referent eingeladen. Das Thema: “Der Anspruch der Versicherten auf Leistungen zur Versorgung von schwerst-pflegebedürftigen Menschen nach den Sozialgesetzbüchern SGB XI und SGB V“. (siehe PDF-Datei – folgt!)

 

Durch die Mitglieder der SHG wurden einige Fragen in den Mittelpunkt gestellt:

  • Wahlmöglichkeiten zur Unterbringung in stationären Einrichtungen oder in anderen Wohnformen

  • Übernahme der Behandlungspflege durch die GKV

  • Bereitstellung von Heil- und Hilfsmitteln sowie

  • Budgetierung von Verordnungen durch niedergelassene Ärzte im Zusammenhang mit der Erbringung von therapeutischen Leistungen für die Versicherten.

Aufmerksame Zuhörer

Aufmerksame Zuhörer

Viele Erfahrungen und praktische Hinweise wurden untereinander ausgetauscht. Herr Schröder von der AOK gab auch einige wichtige Hinweise zur praktischen Umsetzung von Anträgen zur Erbringung von Leistungen.

Schade, dass nicht mehr diesen Nachmittag für sich genutzt haben. Kritik und Unzufriedenheit ist die eine Seite. Wichtig ist es aber auch, sich mit diesen Themen zu befassen um sich praxisbezogene Informationen für das eigene Handeln zu verschaffen. Es ist nicht gut, sich nur auf die professionellen Dienstleister zu verlassen. Wir müssen wissen was wir wollen bzw. was notwendig ist und vor allem müssen wir wissen, was es zum jetzigen Zeitpunkt für aktuell gültige Festlegungen gibt.

Treffen der SHG Sachsen-Anhalt

Treffen der SHG Sachsen-Anhalt

(Dazu wird im MItteilungsblatt dialog Nr. 5 ein Kurzbeitrag erscheinen.)


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Mai 2013