Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen durch Persönliche Budgets
Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen, auch wenn sie Hilfe und Unterstützung benötigen – das ist das Anliegen des sogenannten Persönlichen Budgets. Darauf wies Sachsens Sozialministerin Christine Clauß hin. „Leider nehmen noch immer zu wenig Menschen mit Behinderungen diese neue Leistungsform in Anspruch. Dabei könnten sie mit dem Persönlichen Budget selbst entscheiden, wann sie von wem welche Hilfe in Anspruch nehmen.“
Derzeit erhalten in Sachsen etwa 520 Menschen mit Behinderungen Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Persönlichen Budgets. Bei mehr als 40.000 Hilfeempfängern insgesamt ist das aber nur ein sehr kleiner Anteil. Aber immerhin gelang es 214 Menschen mit Behinderungen, mit Hilfe des Persönlichen Budgets die Aufnahme in eine stationäre Einrichtung zu vermeiden und so unabhängiger leben zu können.
Seit Anfang 2008 haben Menschen mit Behinderungen, die sonst Hilfen in Form von Sachleistungen erhalten würden, einen Anspruch darauf, die Hilfe als Geldbetrag ausgezahlt zu bekommen. Damit können sie dann nach ihrem jeweiligen Bedarf die Unterstützung einkaufen, die sie gerade benötigen. Leider gibt es bei der praktischen Umsetzung im Einzelfall immer wieder Probleme. Diese beruhen nicht zuletzt auch darauf, dass auch die Mitarbeiter in den Ämtern zum Teil noch wenig Erfahrungen mit dieser neuen Leistungsform haben. Das führt oft zu längeren Bearbeitungszeiten. Schwierig wird es vor allem, wenn Leistungen verschiedener Leistungsträger zusammenkommen, etwa vom Sozialamt und von der Krankenkasse.
„Die großen Erwartungen, die bei der Einführung des Persönlichen Budgets geweckt wurden, konnten leider nicht erfüllt werden«, resümiert Ministerin Clauß. Sie möchte aber interessierte Menschen mit Behinderungen ermutigen, diesen Weg zu gehen und ein Budget zu beantragen. »Menschen mit Behinderungen fordern zu Recht mehr Selbstbestimmung. Das Persönliche Budget ist ein Weg, diesem Ziel näher zu kommen“, so die Ministerin.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz